Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Im Mietrecht vertrete ich sowohl Vermieter bzw. Hausverwaltungen als auch Mieter, insbesondere in Kündigungs-/Räumungsangelegenheiten, in Fragen der Durchführung von Schönheitsreparaturen und bei der Geltendmachung von Zahlungsforderungen.
Mein Schwerpunkt liegt im Bereich des Wohnungseigentumsrechts. Ich vertrete insoweit sowohl einzelne Eigentümer als auch WEG-Verwaltungen, insbesondere bei Fragen bezüglich Beschlussanfechtungen, Wohngeldrückständen, Modernisierungen sowie Baumaßnahmen und in Zwangsversteigerungsverfahren.
Daneben bin ich beratend auch für Käufer bzw. Verkäufer von Immobilien hinsichtlich der Gestaltung der Kaufverträge tätig, ferner berate ich hinsichtlich des Erwerbs in der Zwangsversteigerung.
Weitere Tätigkeitsschwerpunkte: